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Sicco.
Garantie

Garantie, wie sie sein sollte - garantiert

Als Premiumanbieter liegt uns sehr viel daran, Sie zufrieden zu stellen. Unweigerlich geht dies damit einher, dass Sie vermutlich nur durch eine wirklich effektive und nachhaltige Abdichtung Ihrer Flächen zufrieden sein werden. Damit das gewährleistet ist, ersehen Sie hier unsere transparent aufgeführten Garantiebedingungen für Sicco System Abdichtungen.

Alle regionalen sicco. Franchisepartner bieten diese Garantien gleichermaßen an. Für Abdichtungen welche wir mit Produkten namhafter Hersteller vornehmen, greift die gesetzliche Gewährleistung von 5 Jahren. Dies betrifft beispielsweise Außenabdichtungen sowie Injektionsverfahren.

15 Jahre Dichtheitsgarantie auf SICCO System Abdichtungen

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

Sie haben Interesse an einer Bauwerksabdichtung nach dem sicco. System. Gute Wahl!

Als regionaler und zertifizierter sicco. Partner bieten wir jedem Kunden 15 Jahre Garantie auf die Dichtheit der von uns behandelten Flächen, sofern die Grundlage (der Putz) von uns aufgetragen wurde. Wird das Sicco Abdichtungssystem auf bestehendem Putz aufgetragen, beträgt die Gewährleistung 5 Jahre.

Hinzukommend können Sie diese Garantie direkt vor Beauftragung auf 20 Jahre erweitern. Wird innerhalb dieser Zeit die Fläche undicht und lässt erneut Wasser/Feuchtigkeit durch unsere Abdichtung, dichten wir die entsprechende Stelle kostenfrei ab, sofern unsere Bedingungen eingehalten sind. Beachten Sie daher bitte die folgenden Garantiebedingungen und Informationen.

Ihr regionaler sicco. Partner

Was garantiert sicco. genau?

Wir garantieren, dass die von uns abgedichtete Fläche bis hin zur unserer eingebrachten Vertikalsperre, bestehend aus sicco. Protect, gegen eine erneute kapillare Durchfeuchtung geschützt ist. Die Innenwandseite der behandelten Fläche bleibt demnach trocken, während die Außenseite bis hin zur kristallinen Abdichtungsschicht „sicco. Protect“ feucht bleibt.

Die Garantie bezieht sich ausschließlich auf die im Angebot ausgewiesenen Abdichtungsleistungen mit den Produkten sicco. Ground und sicco. Protect. Andere Leistungsbestandteile einer Sanierung oder Kellerabdichtung, insbesondere Putz- und Vorbereitungsarbeiten, sind nicht Gegenstand der Garantie.

Auf welche Bereiche begrenzt sich die Garantie?

Die Garantie begrenzt sich ausschließlich auf die von uns behandelten Flächen. Umliegende Flächen wie auch bspw. Türzargen, Scharniere usw. sind ausdrücklich ausgeschlossen, sofern sie nicht schriftlich anders angegeben sind.

Was passiert ggf. nach der Abdichtung durch sicco. und ist dies ein Garantiefall?

Nach der Abdichtung mit dem sicco. System sind kurzfristige stärkere Ausblühungen durch Salze und Mineralien möglich und ein normaler bauphysikalischer Vorgang. Dies stellt keinen Mangel und damit keinen Garantiefall dar. Die Ausblühungen können mit einem Handbesen entfernt werden und werden im Laufe von ca. 1-3 Wochen ausbleiben. Erst wenn diese Ausblühungen ausbleiben, ist die Trocknung der Wand abgeschlossen. Während der Austrocknungsphase sollte der Wandbelag nicht erneuert werden, damit ein abplatzen des Belages auszuschließen ist.

Was führt zum Entfall der Garantie oder stellt keinen Garantiefall dar?

  • Externe Beschädigung der abgedichteten Fläche. Sofern die von uns abgedichtete Fläche an der Oberfläche beschädigt wird und daraus resultierend an dieser Stelle Feuchtigkeit eindringt. Dies ist bspw. der Fall, wenn in die Fläche mechanisch beschädigt wird (bspw. bohren, brechen u.Ä.)
  • Rissbildung aufgrund von Bewegungen von Bauteilen (Bauliche oder strukturelle Vorschäden). Drückendes Grundwasser oder Schichtenwasser können einen so gewaltigen Druck auf Fundamente und Bodenplatten aufbauen, dass verschlossene Risse über die Jahre hinweg immer wieder neu reißen können (bewegliche Teile durch Wasserdruck). Gleiches gilt selbstredend für witterungsbedingte Katastrophen (höhere Gewalt) jeglicher Art. Für große Risse oder Spalten in Fundament oder Bodenplatte können daher nach dem Verschließen und Abdichten keine Garantien übernommen werden. Solche Risse können jedoch außerhalb der Garantie kostenpflichtig erneut abgedichtet werden. Die Risse sind zuvor i.d.R. bereits vorhanden und werden von uns benannt und für Sie transparent per Foto dokumentiert. Nachträglich erkannte Risse sind kein Mangel und stellen damit keinen Garantieanspruch dar.
  • Flächen welche nicht mit sicco. abgedichtet wurden. Dies betrifft Flächen welche durch Bauteile wie bspw. Türzargen (Ausdehnung durch Feuchtigkeit), Holzeinbauten, Sicherungskästen, Wandschränke, Kessel, Tanks, Metalltürzargen (Korrossionsgefahr) Versorgungsleitungen usw. verdeckt werden und nicht bauseits oder separat auftragt und im Auftrag schriftlich festgehalten demontiert wurden. Sicco. Produkte wirken natürlich nur dort als Abdichtung, wo sie direkt eingesetzt werden.
  • Farbliche Veränderungen. Farbliche Veränderungen wie bspw. gelbliche/bräunliche Verfärbungen und Schattierungen sind kein Mangel, sofern sie bereits vorher vorhanden waren und die Fläche nicht feucht ist. Es sei denn das Angebot führte eine neue Sanierputzschicht auf.
  • Schäden durch versteckte oder arglistig verschwiegene Mängel. Sofern uns Mängel am Bau verschwiegen werden oder gar arglistig enthalten werden.

Kann ich die Wand später normal nutzen?

Wenn Sie nach der Abdichtung mit dem sicco. System bspw. einen Schrank aufhängen wollen, ist dies ohne weiteres möglich. Zu jedem sicco. Auftrag hinterlassen wir als kostenfreie Serviceleistung eine kleine Flasche unserer sicco. Abdichtungsprodukte. Selbstverständlich inklusive einer leicht verständlichen Anleitung sowie eines Erklärvideos. Sofern Sie eine größere Veränderung wie bspw. einen Durchbruch für Leitungen einer neu zu installierenden PV Anlage planen, ist eine erneute Abdichtung der Bereiche unumgänglich. Nehmen Sie in dem Fall bitte vor der Veränderung Kontakt mit uns auf. Wir werden dann ein Angebot für die Leistung erstellen und die eventuelle Beauftragung zeitlich mit dem anderen Gewerk abstimmen.

Was wäre ein beispielhafter Garantiefall?

Der klassische Garantiefall besteht dann, wenn jene Fläche, welche wir bearbeiteten, nachträglich bzw. innerhalb des Garantiezeitraumes wieder handfeucht wird, ohne dass externe Einflüsse wie bspw. Beschädigungen an der abgedichteten Fläche ihren Anteil daran haben. Im Garantiefall kümmern wir uns zunächst um eine kostenfreie Nachbesserung der betroffenen Abdichtungsfläche. Sollte die Dichtheit wider Erwarten auch nach mehr als 3 Versuchen nicht hergestellt werden können, erstatten wir die im Angebot ausgewiesenen Leistungspositionen der Abdichtungssysteme sicco. Ground und sicco. Protect. Undichtigkeiten gelten pro Fall und Stelle. Ein Anspruch auf Erstattung anderer Leistungspositionen besteht nicht. Dies gilt insbesondere für Putzarbeiten, Stemmarbeiten, Freilegungsarbeiten, Abbrucharbeiten sowie sonstige Neben- und Wiederherstellungsarbeiten. Diese Leistungen erbringen wir bis zum Ende der Garantielaufzeit ab ursprünglichem Leistungsdatum der Erstabdichtung bis hin zu 15 (bei Garantieverlängerung „High Five“ 20) Jahre.

Was habe ich sonst noch zu beachten?

Je nach dem welches sicco. Paket Sie wählten beachten Sie bitte für die spätere Nutzung oder Nacharbeit auf der von uns abgedichteten Fläche folgende Hinweise:

  • Bei Neuanstrichen nach der Abdichtung sind spezielle Absperrfarben für Nikotinablagerungen, Rost, Ruß, Fett und Wasserflecken zu verwenden.
  • Wässrige Farben können wasserlösliche Verschmutzungen lösen und an die Oberfläche transportieren. Sie sind nach einer Abdichtung mit sicco. Produkten nicht geeignet. Die Haftung/Garantie unsererseits ist dahingehend ausgeschlossen.
  • Lösemittelhaltige Farben sind effektiver, aber ggf. nicht für sensible Bereiche geeignet.
  • Im Rahmen unserer 15 oder 20 Jahre Garantie ist es erforderlich, dass wir alle 5 Jahre eine Begutachtung der Fläche vornehmen. Im Anschluss erstellen wir einen Garantieauftrag, welcher intern abgerechnet wird, Sie müssen nichts bezahlen, wenn Sie die Garantie bereits inkludiert oder bezahlt haben. Für die Begutachtung müssen Sie uns Zugang zu den Räumlichkeiten zur Prüfung und Dokumentation gewähren. Unser Kundenservice wird eigenständig und rechtzeitig hinsichtlich einer Terminvereinbarung auf Sie zukommen.
  • Beachten Sie, dass diese Garantie ausschließlich für die Funktion und Dichtheit des sicco. Systemabdichtungen gilt. Im Bereich anderer Verfahren gewähren wir die gesetzliche Gewährleistung von 5 Jahren.